Jeder Frau, die in Deutschland ein Kind erwartet, steht Hebammenhilfe zu. In der Schwangerschaft, zur Geburt, im Wochenbett und bis zum Ende der Stillzeit.
Auf den folgenden Seiten finden Sie zu allen Angeboten detaillierte Beschreibungen und Informationen.
Die Kosten für die Betreuung, Vorsorge, Hilfeleistungen, Wochenbett und Stillzeit werden über die Hebammengebührenverordnung mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Privatversicherte sollten sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer Krankenkasse informieren.