Behandlungsverträge

Ein Behandlungsvertrag wird vom Gesetzgeber durch das Patientenrechtegesetz vorgeschrieben.

Er regelt das Rechtsverhältnis zwischen Hebamme und Schwangeren/Wöchnerin.

Der Behandlungsvertrag wird jeweils vor einer Betreuung abgeschlossen. Bitte lesen Sie diesen sorgfältig durch und drucken Sie ein Exemplar davon aus, unterzeichnen dieses und halten Sie es zum ersten gemeinsamen Termin bereit.

Vielen Dank!

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sind dem Behandlungsvertrag zugrunde gelegt.


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